Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht stellen Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Das gilt für große Unternehmen ebenso wie für kleinere und mittlere Unternehmen.
Ende September urteilte das Bundesarbeitsgericht zur Pflicht zur Zeiterfassung: Arbeitgeber müssen ein objektives System zur Zeiterfassung nutzen.
Es stellten sich viele Fragen zur Umsetzung: Was wird aus der Vertrauensarbeitszeit? Wie kann dies bei Homeoffice umgesetzt werden? Welche wirtschaftlichen Folgen hat die auf diese Weise verordnete Transparenz? Welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung gibt es, um die Konsequenzen handhabbar zu machen?
Zusätzlich müssen Unternehmer:innen sich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto ab dem 01.10.2022 auseinandersetzen. Wie können auch diese Hürden genommen werden, ohne sich einem Bußgeldrisiko auszusetzen?
Einmal mehr unterstützt das Kompetenznetzwerk Zukunftssicherung angeschlossene und interessierte Unternehmen mit Informationen und einem Impulsvortrag. Anschließend gibt es die Möglichkeit zur Diskussion und Zeit für Ihre Fragen.
Zur folgenden Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein:
Zukunftssicherung: Impulse zur Mittagszeit
Arbeitsrecht: Zeiterfassung und Erhöhung des Mindestlohns
Vermeidung von Risiken
19.10.2022, 13.00 Uhr – 13.45 Uhr
Referentin:
Fachanwältin für Arbeitsrecht Katharina Neuroth, LL.M. von
ALPMANN FRÖHLICH gibt einen Überblick und Tipps zum Umgang mit den neuen Herausforderungen.
Programmflyer Webinar "Zeiterfassung und Erhöhung des Mindestlohns"
Teilnehmen können Sie ohne gesonderte Anmeldung über folgenden Link:
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Besprechungs-ID: 369 748 526 524
Kenncode: WmpN3s
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Webinar-Flyer "Zeiterfassung und Erhöhung des Mindestlohns"
Wir freuen uns auf den Austausch!
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mittelständische Wirtschaft
in Zukunftssicherung und Arbeitswelt